Das sind Ihre Rechte

Fluggastrechte bei Verspätung und EU-Fluggastrechteverordnung
Fluggastrechte
EU-Fluggastrechte (EG261/2004)
Montrealer Übereinkommen
Ausnahmen – Außergewöhnliche Umstände
Umbuchung von Flügen
Zusätzliche Ansprüche bei Verspätungen
Flugausfall
Höhe der Entschädigung bei Flugausfall
Ausnahmen
Flüge mit Umsteigen und Entschädigung
Weitere Rechte bei Flugausfall
Upgrade oder Downgrade
Informationspflicht der Fluggesellschaften
Verpasster Anschlussflug
Verpasster Anschlussflug trotz ausreichender Umsteigezeit
Überbuchter Flug
Ihre Optionen bei Überbuchung
Betreuungsleistungen bei Überbuchung
Nichtbeförderung
Gründe für verweigertes Boarding
Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung
Verspätetes Gepäck
Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung
Beschädigtes Gepäck
Verlorenes Gepäck
Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks
Wie viel Entschädigung steht mir bei einem Streik zu?
Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund eines Streiks
Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks
Vergangene Streiks

Fluggastrechte bei Verspätung und EU-Fluggastrechteverordnung

Fluggastrechte sichern Passagiere ab, wenn Fluggesellschaften für Reiseunterbrechungen verantwortlich sind. Diese Rechte sind in nationalen und internationalen Verordnungen verankert, wie etwa der EU-Verordnung EG261/2004.

Reisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, wobei die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel entscheidend ist, oder Sie einen Anschlussflug verpassen. Entschädigungen können bis zu 600 € betragen, wenn der Flug aus einem EU-Land startet oder in einem EU-Land landet und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. wobei die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel entscheidend ist. 
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Montrealer Übereinkommen

Für internationale Flüge regelt das Montrealer Übereinkommen die Fluggastrechte. Es gilt in über 120 Ländern und schützt Passagiere bei Störungen, auch bei Problemen mit Gepäck.

Ausnahmen – Außergewöhnliche Umstände

Keine Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen, die nicht vermeidbar sind, z.B. bei Unwettern, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder politischen Unruhen.

Umbuchung von Flügen

Wird ein Flug kurzfristig umgebucht (weniger als 14 Tage vor Abflug), können Reisende Anspruch auf Entschädigung haben. In solchen Fällen können Entschädigungen von 250 € bis 600 € fällig werden.

Zusätzliche Ansprüche bei Verspätungen

Erstattung & Rückflug: Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit muss die Airline für Ihre Verpflegung sorgen und Kommunikationsmöglichkeiten bieten.

Flugausfall

Fluggesellschaften müssen Ihnen keine Entschädigung zahlen, wenn sie den Flug mindestens 14 Tage im Voraus stornieren. Sollte die Fluggesellschaft jedoch eine Umbuchung oder einen Ersatzflug anbieten, wird der Flugausfall als Ersatzflug behandelt.

Ausnahmen

Flugausfälle aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter, medizinischen Notfällen oder Streiks von Flughafenmitarbeitern führen zu keinem Entschädigungsanspruch. Ein technischer Defekt oder Streiks des Fluggesellschaftspersonals (z.B. Piloten, Kabinenpersonal) hingegen geben Ihnen Anspruch auf Entschädigung.

Flüge mit Umsteigen und Entschädigung

Wenn Ihre Flugreise eine Umsteigeverbindung beinhaltet, kann auch der gestörte Flugabschnitt zur Entschädigung gehören, wenn alle Flüge zusammengebucht wurden und die Bedingungen der EU-Verordnung erfüllt sind. Dies gilt auch für Flüge mit unterschiedlichen Fluggesellschaften, sofern die Fluggesellschaft des Ausfalls verantwortlich ist.

Weitere Rechte bei Flugausfall

Rückerstattung: Bei Flugausfall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

Ersatzbeförderung: Sie können ein neues Ticket für einen späteren Flug oder einen Rückflug zum Ausgangsort verlangen.

Betreuungsleistungen: Abhängig von der Wartezeit sind Mahlzeiten, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. zwei Telefonate oder E-Mails) kostenlos. Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer und Transport zum Flughafen stellen.

Upgrade oder Downgrade

Wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen alternativen Flug anbietet, der ein Upgrade zum ursprünglichen Flug darstellt, darf dafür keine Zusatzgebühr erhoben werden. Bei einem Downgrade können Sie eine Rückerstattung von 30–75% des Ticketpreises verlangen.

Informationspflicht der Fluggesellschaften

Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte und die EU-Verordnung EG 261 zu informieren, z.B. durch Aushang am Check-in. Es kann jedoch vorkommen, dass diese Information nicht immer deutlich erkennbar ist.

Verpasster Anschlussflug

Wenn Sie innerhalb Europas fliegen, genießen Sie Schutz durch die EU-Verordnung EG 261/2004. Diese Verordnung garantiert Ihnen Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Annullierungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Verspätungsdauer und der Flugdistanz ab.

Verpasster Anschlussflug trotz ausreichender Umsteigezeit

Auch bei ausreichend geplanter Umsteigezeit kann es vorkommen, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen, etwa durch lange Wartezeiten oder Verzögerungen beim Einsteigen. Fluggesellschaften setzen für den Umstieg eine gewisse Mindestzeit fest, die meist zwischen 30 und 45 Minuten liegt, abhängig von der Flughafengröße. Wenn Sie aufgrund von Verzögerungen und persönlichen Umständen wie dem Besuch von Toiletten oder dem Kauf von Verpflegung den Anschluss verpassen, könnte es sein, dass Sie keine Entschädigung erhalten.

Überbuchter Flug 

Ein Flug gilt als überbucht, wenn mehr Passagiere für einen Flug gebucht wurden, als Sitzplätze zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann es passieren, dass Ihnen die Beförderung am Gate verweigert wird.

Ihre Optionen bei Überbuchung

Unfreiwillige Rückkehr: Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird und Sie nicht freiwillig auf Ihren Platz verzichten, haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261. Diese kann bis zu 600 € betragen, abhängig von der Verspätung und der Flugdistanz.
Freiwilliger Verzicht: Wenn Sie freiwillig auf Ihren Platz verzichten, verlieren Sie Ihre Entschädigungsansprüche. In diesem Fall erhalten Sie meist einen Gutschein oder einen Platz im nächsten Flieger.

Betreuungsleistungen bei Überbuchung

Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung am Flughafen bleiben müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke sowie die Möglichkeit zur Kommunikation (z. B. zwei Telefonate oder E-Mails). Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag abfliegt, muss die Fluggesellschaft für Ihre Hotelunterkunft und den Transport zum Hotel sorgen.

Warum kommt es zu Überbuchungen?

Fluggesellschaften buchen oft mehr Tickets als Sitzplätze vorhanden sind, um sicherzustellen, dass ihre Flieger voll sind. Dies passiert vor allem bei günstigen Tickets, wenn Passagiere ihren Flug kurzfristig stornieren oder einen späteren Flug nehmen, ohne ihren ursprünglichen Flug abzusagen. Auch durch verpasste Anschlussflüge oder Umstellungen kommt es häufig zu Überbuchungen.

Nichtbeförderung

Wenn Ihnen aufgrund von Nichtbeförderung das Boarding verweigert wird, sind Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 geschützt. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Sie mehr als drei Stunden verspätet an Ihrem Zielort ankommen. Zusätzlich stehen Ihnen kostenfreie Leistungen zu, die je nach Situation variieren.

Gründe für verweigertes Boarding

Die häufigste Ursache für Nichtbeförderung ist eine Überbuchung des Fluges. Weitere Gründe können ein stark betrunkener Zustand oder aggressives Verhalten von Passagieren sein, die dann nicht an Bord gelassen werden.

Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung

Rückerstattung: Sie haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises.
Ersatzbeförderung: Sie haben Anspruch auf die frühestmögliche Beförderung zu Ihrem Ziel oder ein späteres Ticket. Zudem können Sie einen Rückflug zu Ihrem Abflugort verlangen.
Betreuungsleistungen: Während Sie auf Ersatzbeförderung warten, muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung anbieten und die Möglichkeit zur Kommunikation (z. B. zwei Telefonate oder E-Mails) gewähren. Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf Hotelunterkunft sowie den Transport zum Hotel und zurück.

Verspätetes Gepäck

Bei einer Gepäckverspätung von mehr als drei Stunden auf internationalen Flügen haben Sie gemäß dem Montrealer Übereinkommen Anspruch auf Entschädigung. Diese kann je nach Dauer der Verspätung variieren, und Sie haben bis zu zwei Jahre Zeit, eine Entschädigung zu fordern.

Ersatzkäufe bei Gepäckverspätung

Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, dürfen Sie Ersatzkäufe tätigen, um das Nötigste zu ersetzen, wie Hygieneartikel (z.B. Zahnbürste) und Ersatzkleidung. Die Airline erstattet in der Regel nur Dinge, die Sie dringend benötigen, und in einem angemessenen Preisrahmen – Luxusartikel sind nicht erstattungsfähig. Hygieneartikel werden meist vollständig, Ersatzkleidung jedoch nur teilweise erstattet.

Beschädigtes Gepäck

Ist Ihr Gepäck beschädigt, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Falls keine Reparatur möglich ist, kann eine Entschädigung von bis zu 1.600 € gefordert werden.

Verlorenes Gepäck

Wird Ihr Gepäck offiziell als verloren anerkannt, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Die Höhe richtet sich nach den vorgelegten Belegen oder dem geschätzten Wert des Gepäcks.

Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks 

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug durch einen Streik des Flugpersonals beeinträchtigt wurde, Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet war oder weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Der Flug muss in der EU gestartet oder dort gelandet sein, und die Beeinträchtigung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Ersatzflüge müssen eine erhebliche Verspätung zur ursprünglichen Ankunftszeit aufweisen.
Kein Anspruch besteht, wenn der Streik außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, etwa bei Streiks des Flughafensicherheitspersonals, der Gepäckabfertiger oder des Luftverkehrsmanagements. Diese gelten als außergewöhnliche Umstände, für die die Airline nicht haftet.

Wie viel Entschädigung steht mir bei einem Streik zu?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Situation ab und kann bis zu 600 € betragen, wenn Ihr Flug durch einen Streik der Fluggesellschaft beeinträchtigt wurde.

Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund eines Streiks

Wurde Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug darüber informiert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, sofern Ihnen kein Alternativflug angeboten wurde, der zu einem vergleichbaren Zeitpunkt ankommt.

Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks

Falls Ihr Flug aufgrund eines Streiks mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.

Vergangene Streiks

Die Entscheidung, dass Streiks des Flugpersonals entschädigungspflichtig sind, gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Flüge, die in den letzten 3 Jahren von einem Streik betroffen waren, nun ebenfalls Entschädigungsansprüche begründen.

Lehnen Sie sich zurück, wir erledigen den Rest.

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